Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Auch im Sommer nicht vergessen: die Straßenreinigung

10. 06. 2022
0 Kommentare

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

bitte beachten Sie:

Die Eigentümer der an öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke sind zur Reinigung der öffentlichen Straßen verpflichtet. Dies gilt auch, wenn die Grundstücke durch einen Graben, einen Grünstreifen, eine Mauer, Böschung oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt sind. Den Eigentümern werden die Nießbraucher, Erbbauberechtigten, Wohnungs- und Nutzungsberechtigten gleichgestellt.

 

Die Straßenreinigung - Sommerreinigung umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Unkraut, Laub und Unrat. Hydranten sind frei zugänglich zu halten, Gefahrenquellen sind unverzüglich zu beseitigen. Auf den befestigten Straßen sind der Gehweg und die Gosse (hier ca. eine Besenbreite), auf den unbefestigten Straßen ein Streifen von 1,50 m ab Grundstücksgrenze zu reinigen. Grünstreifen zwischen Grundstücksgrenze und Fahrbahn sind sauber zu halten. Beginnt auf unbefestigten (Sand-) Straßen der Grünstreifen an der Grundstücksgrenze, so ist im Anschluss an diesen auf einem 1,50m breiten Streifen die Reinigung der Straße durchzuführen.

 

Die Straßenreinigung ist bei Bedarf an jedem Werktag bis 20:00 Uhr durchzuführen, jedoch mindestens am letzten Werktag jeder Woche sowie an Tagen vor Feiertagen (Ausnahme Golzow – 14-tägig).

 

Bild zur Meldung: Bildquelle: Amt Brück/N. Köcher


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

Datenschutz*:
Sicherheitsfrage*
  _____    __   __    ______    ______  
 /  ___||  \ \\/ //  /_____//  /_   _// 
| // __     \ ` //   `____ `    -| ||-  
| \\_\ ||    | ||    /___//     _| ||_  
 \____//     |_||    `__ `     /_____// 
  `---`      `-`'    /_//      `-----`  
                     `-`                
refresh

Kommentare (0)

KONTAKT

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

MAERKER & Waldbrandgefahrenstufe

Maerker - Amt Brück

 

 

 

Was bedeuten die Waldbrandgefahrenstufen?

Ratsinformationssystem
RIS-Logo 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

22. 11. 2024 - Uhr

 

23. 11. 2024 - Uhr

 

30. 11. 2024

 
 
 
UNSERE GEMEINDEN

offizielles Logo Borkwalde

Logo Gemeinde Planebruch

Wappen Borkheide

Wappen Stadt Brück

Kirche Golzow

Kirche Linthe

Besucher: 530430