Vereinsförderung der Stadt Brück und der Gemeinden im Amt Brück
Die Gemeinden im Amt Brück und die Stadt Brück fördern die Arbeit von Vereinen und Interessengruppen.
Die jeweiligen Voraussetzungen und das dazugehörige Antragsformular finden Sie unter
https://www.amt-brueck.de/rechtsgrundlagen/index.php?typ=3
und der jeweiligen Kommune.
Die Anträge sind einzureichen beim
Amt Brück
Ernst-Thälmann-Straße 59
14822 Brück
Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2024 für die Förderung im Haushaltsjahr 2025.
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