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Neue Hundeverordnung ab 01. Juli 2024

28. 06. 2024
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Die nunmehr seit 2004 gültige Hundehalterverordnung (HundhV) wird am 01.07.2024 durch eine Folgeverordnung abgelöst. Zu den wohl gravierendsten Änderungen gehört die Abschaffung der s.g. Rasselisten, welche bisher bestimmte Hunderassen aufgrund ihrer genetischen Veranlagung als gefährlich einstufte. Zukünftig dürfen im Land Brandenburg Hunde aller Rassen und deren Kreuzungen gehalten werden. Bei einem Vorfall kann jedoch eine Wesensprüfung angeordnet werden, welche zur Einstufung zum "gefährlichen Hund" führen kann.

 

Neu ist auch, dass jeder Hund, unabhängig von Größe oder Rasse, neben der steuerlichen Anmeldung nun auch bei der örtlichen Ordnungsbehörde unter Angabe der Chipnummer anzumelden ist. Das Einsammeln der Hinterlassenschaften der Hunde nun Pflicht der/des Ausführenden, Zuwiderhandlungen wurden als Ordnungswidrigkeit in die Verordnung aufgenommen. 

 

Diese neuen Regelungen greifen für alle neu an- oder umzumeldenden Hunde, Halter von "Bestandshunden" brauchen nicht selbst aktiv zu werden.

 

Den vollständigen Text der neuen Verordnung können Sie sich unten herunterladen.

 

Foto: M. Jahn

 

Bild zur Meldung: Neue Hundeverordnung ab 01. Juli 2024


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