Keine Wahlbenachrichtigungskarte? Kein Problem!
Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,
kurz vor dem Wahltermin erreichen uns vereinzelte Hinweise, dass Bürger keine Wahlbenachrichtigungskarte zugesandt bekommen haben. Dies kann vielfältige Ursachen haben, die Wahlbenachrichtigungskarte ist jedoch nicht notwendig um an der Wahl teilnehmen zu können. Voraussetzung für die Stimmabgabe im Wahllokal ist, dass Sie in das Wählerverzeichnis Ihres Ortes eingetragen sind und sich im Wahllokal ausweisen können.
Sollten Sie nicht wissen, wo sich das für Ihren Wohnort zuständige Wahllokal befindet, oder haben Sie sonst noch Fragen zur Wahl, dann erreichen Sie uns unter oder 033844 62-330/-337.
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