Hinweis zur Änderung der Regelungen zum Schutz von Grünstreifen und Grünflächen
Grünstreifen und Grünflächen entlang der Straßen machen nicht nur das Ortsbild schöner, sie erfüllen dabei auch immer wichtiger werdende Aufgaben. Bei Regen können diese Flächen etwa das Wasser aufnehmen und so verhindern, dass die Abwasserkanäle zu stark belastet oder die Straßen von zu viel Wasser überflutet werden. Je häufiger ein Grünstreifen jedoch von Fahrzeugen befahren oder zum Parken genutzt wird, desto stärker wird der Boden verdichtet, wodurch dieser nur noch schlecht Wasser aufnehmen kann. Auch aus diesem Grund ist das Parken auf einem Grünstreifen – ob innerorts oder außerorts – nicht erlaubt.
Die Notwendigkeit des Schutzes der Grünflächen hat auch der Gesetzgeber erkannt und diesen in der Änderung des Bußgeldkataloges vom 01.09.2023 verankert. Für die Sanktionierung des Parkens auf Grünflächen oder Verkehrsinseln ist nun ein Bußgeld in Höhe von mindestens 55 Euro vorgesehen.
Was sind eigentlich Grünstreifen und Verkehrsinseln nach der Straßenverkehrsordnung (StVO)?
Eine Definition von Grünstreifen liefert die StVO nicht direkt. Es handelt sich bei einem Grünstreifen um Flächen, die sich entweder zwischen zwei Fahrbahnen oder am Rand einer Fahrbahn befinden und begrünt – also mit Rasen, Sträuchern oder Bäumen bepflanzt – sind.
Eine Verkehrsinsel ist eine Fläche im Straßenraum, die in der Regel umschlossen ist und von der Fahrbahn deutlich abgetrennt ist. Sind diese nicht befestigt und kein entsprechendes Zusatzzeichen vorhanden, dürfen diese Flächen üblicherweise nicht befahren werden. Sie dienen oft der Sicherheit von Fußgängern und stellen Überquerungshilfen dar. Auf und vor Verkehrsinseln darf auch nicht gehalten oder geparkt werden.
Bitte helfen Sie uns beim Schutz von Grünflächen und Verkehrsinseln, indem sie ihr Fahrzeug nur an den in der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Stellen parken.
Ihr Ordnungsamt
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