Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Achtung: Grünastabbruch

16. 06. 2023
0 Kommentare

Auf Grund der derzeitigen andauernden Trockenheit, kann es zu Grünastbruch bei Bäumen kommen. Ohne Wind oder gar Sturm brechen plötzlich starke Äste ab. Der Grünastbruch kann im Prinzip bei allen Bäumen vorkommen. Besonders häufig ist er bei Bäumen mit weniger dauerhaftem Holz, den sogenannten Weichholzarten. Dazu gehören beispielsweise Pappel, Linde, Weide oder Kastanie.

 

Dies ist kein neues Phänomen, es kam in den vergangenen trockenen Sommern immer mal wieder zu spontanen Astabbrüchen. Selbst der Bundesgerichtshof musste sich schon damit beschäftigen und hat ein richtungsweisende Urteil dazu gefällt.

 

Tenor:

“ Ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, gehört auch bei hierfür anfälligeren Baumarten grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken. Eine straßenverkehrssicherungspflichtige Gemeinde muss daher bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn bei diesen - wie z. B. bei der Pappel oder bei anderen Weichhölzern - ein erhöhtes Risiko besteht, dass im gesunden Zustand Äste abbrechen und Schäden verursacht werden können.“

(https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014-3&nr=67207&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf)

Als Ursache für den Grünastbruch nimmt man an, dass durch fehlendes Wasser der Zelldruck und damit die Spannung im Holz nachlässt und es unvermittelt zum Ausbrechen ansonsten völlig gesunder Äste kommen kann. Beim Grünastbruch handelt es sich um nicht vorhersehbare Schäden, die auch durch eine regelmäßige Baumkontrolle nicht vermieden werden können. Zur Vorbeugung von Schäden werden die Bürger um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.

 

Bild zur Meldung: Achtung: Grünastabbruch


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung.
Sicherheitsfrage*
 _    _      ___    __    __     ___    
| \  / ||   / _ \\  \ \\ / //   / _ \\  
|  \/  ||  | / \ ||  \ \/ //   / //\ \\ 
| .  . ||  | \_/ ||   \  //   |  ___  ||
|_|\/|_||   \___//     \//    |_||  |_||
`-`  `-`    `---`       `     `-`   `-` 
                                        
refresh

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.


Kommentare (0)

KONTAKT

 

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

MAERKER & Waldbrandgefahrenstufe

Maerker - Amt Brück

 

 

 

Was bedeuten die Waldbrandgefahrenstufen?

Ratsinformationssystem
RIS-Logo 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

27. 04. 2024

 

27. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 

28. 04. 2024

 
 
 
UNSERE GEMEINDEN

offizielles Logo Borkwalde

Logo Gemeinde Planebruch

Wappen Borkheide

Wappen Stadt Brück

Kirche Golzow

Kirche Linthe

Besucher: 507977