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Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen am 25. November

25. 11. 2024

Jede dritte Frau weltweit erfährt mindestens einmal in ihrem Leben Formen physischer und/oder sexualisierter Gewalt, jede vierte Frau erfährt diese Gewalt durch einen aktuellen oder einen früheren Partner. Jeden Tag versucht ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin zu töten. Jeden dritten Tag stirbt in Deutschland eine Frau aufgrund ihres Geschlechtes (Femizid) und durch männliche Gewaltexzesse. Diese geschlechtsbezogene Gewalt wird oftmals verharmlost und als Beziehungstragödie, Verbrechen aus Leidenschaft oder Ehrenmord beschrieben, immer noch wird behauptet, Frauen provozieren sexualisierte Gewalt aufgrund ihres Verhaltens – die Verantwortung liegt aber einzig bei den Tätern. Weitere Formen der Gewalt sind Menschenhandel, digitale Gewalt, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Mobbing, Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung und Gewalt im Namen der „Ehre“.

 

Der gefährlichste Ort für Frauen ist der eigene Haushalt! Häusliche bzw. partnerschaftliche Gewalt ist die weltweit verbreitetste Form der geschlechterspezifischen Gewalt. In mehr als jedem dritten Land ist der rechtliche Schutz unzureichend, mehr als 1 Milliarde Frauen sind gesetzlich nicht vor häuslicher Gewalt geschützt, in vielen Ländern wird diese Gewalt staatsseitig gar als institutionalisierte Gewalt ausgeführt und den Frauen das Recht auf Selbstbestimmung verwehrt.

 

Am 1. Februar 2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen (kurz: Istanbul Konvention) in Deutschland in Kraft und ist somit geltendes Bundesrecht in Deutschland. Die 81 Artikel der Istanbul Konvention verpflichten die Vertragsstaaten zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Sicherung des Rechtes auf ein gewaltfreies Leben.

 

Auch wenn auf dieses Thema vermehrt aufmerksam gemacht wird und Deutschland auf langjährige Erfahrungen in der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt zurückblicken kann, fehlt es immer noch an Strukturen, um die Betroffenen zu versorgen und zu schützen. Es gibt nach wie vor zu wenig Frauenhausplätze, es fehlt an Zeit, Geld und Personal, das gilt sowohl für die Opfer- als auch die Täterarbeit. Obwohl Artikel 10 der Istanbul Konvention dazu verpflichtet, gibt es 4 Jahre nach der Ratifizierung immer noch keine nationale Koordinierungsstelle, die für die Umsetzung und Einhaltung der Istanbul Konvention sorgt und das Leben von Frauen und LGBTIQ* schützt.

 

Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, der jährlich am 25. November stattfindet, macht auf dieses gesellschaftliche Problem aufmerksam. Die persönlichen Folgen der häuslichen bzw. partnerschaftlichen Gewalt reichen von Schuld- und Versagensgefühlen des Opfers, über den Verlust des Selbstwertgefühls bis hin zu Angstzuständen und psychischen Erkrankungen.

 

Für Betroffene gibt es das bundesweit geschaltete Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen", das unter der Telefonnummer 08000 116 016 oder unter www.hilfetelefon.de, erreichbar ist.
(365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, kostenfrei, anonym, Beratung in 18 Sprachen, barrierefrei, Online-Beratung in Gebärdensprache)

 

Das Beratungsangebot richtet sich an alle Frauen, die von Gewalt betroffenen oder bedroht sind – ganz gleich, ob die Gewalterfahrung in der Vergangenheit oder Gegenwart liegt. Darüber hinaus können sich auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Frauen jederzeit an das Hilfetelefon wenden. Das können Familienangehörige, Freundinnen und Freunde, Bekannte oder Menschen aus der Nachbarschaft sein, die Frauen helfen wollen, die Opfer von Gewalt geworden sind und Hinweise zum Umgang mit Gewaltbetroffenen benötigen. Das Angebot richtet sich auch an Fachkräfte, die in ihrem Berufsalltag mit dem Thema Gewalt gegen Frauen in Kontakt kommen.

 

Umfassende Informationsmöglichkeiten bietet die Opferschutzplattform online unter www.hilfe-info.de. Die Plattform gibt Informationen zu allen opferrechtlichen Belangen nach einer Straftat.

 

Weitere Beratungsstellen und Hilfetelefone (z.B. Gewalt gegen Männer, schwanger in Not, Weisser Ring, Fachstelle Gewaltprävention Brandenburg (Täterarbeit), Vergewaltigung, sexueller Missbrauch) finden Sie hier auf der Internetseite der Stadt Teltow.

 

Zusätzlich liegen Informationsmaterial und Kontakte zu Beratungsstellen/Hilfetelefone im Alten Rathaus vor dem Einwohnermeldeamt aus.

Schauen Sie nicht weg, Betroffene kommen aus allen sozialen/gesellschaftlichen Schichten. Es kann jede/n treffen bzw. uns allen begegnen.

 

Informationsmaterial:
BMFSFJ Vertrauliche Geburt
Wie kann ich Betroffenen helfen
Info Hilfetelefone 2022
Hilfe bei Gewalt

 

BMFSFJ Vertrauliche Geburt

Wie kann ich Betroffenen helfen

Info Hilfetelefone 2022

Hilfe bei Gewalt

 

Veranstaltungsort

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Teltow

Marktplatz 1 - 3
Zimmer 1.26
14513 Teltow

(03328) 4781 251
(03328) 4781 151

E-Mail:

 

Weiterführende Links

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Teltow
 
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Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

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