Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Verwendung der APM-Eventbehälter zur gesetzeskonformen Entsorgung der Abfälle bei Festen und Veranstaltungen

24. 05. 2024
0 Kommentare

Niemegk, 23. Mai 2024. Auf Veranstaltungen wie Volksfesten und Märkten fällt neben Spaß und Unterhaltung auch jede Menge Abfall an. Die gesetzlichen Regelungen schreiben vor, dass diese Abfälle nach Restabfall und Wertstoffen zu trennen sind*. Der Abfallerzeuger, d.h. der Veranstalter, ist zur Getrennthaltung der anfallenden Abfälle verpflichtet. Konkret bedeutet dies, dass geeignete Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen sind, um eine hochwertige Abfallverwertung zu ermöglichen.
Das Problem: Abfallgemische bei Veranstaltungen
In den meisten Fällen jedoch ist eine getrennte Erfassung der Abfälle von größeren Veranstaltungen technisch nicht möglich. Die aufgestellten Abfallbehälter sind einer Vielzahl von Personen frei zugängig, so dass nur sehr begrenzt auf die korrekte Befüllung Einfluss genommen werden kann. Somit entstehen Abfallgemische, die im Sinne der Regelungen der Gewerbeabfallverordnung nicht verwertet werden dürfen. Diese Abfälle sind überlassungspflichtig, d.h. sie sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis Potsdam-Mittelmark) und damit ausschließlich der dafür beauftragten APM GmbH zu überlassen.
* Vgl. §17 Kreislaufwirtschaftsgesetz, §7 Gewerbeabfallverordnung und § 16 Pkt. 5.4 Absatz 8 Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
2024-05-23 Die APM-Eventbehälter
Die besondere Herausforderung: Vermeidung von illegalen Müllablagerungen
Unsere Erfahrungen zeigen, dass dieser rechtskonforme Weg nur selten eingehalten wird. Im schlimmsten Fall landen die auf Veranstaltungen entstehenden Abfallgemische in Wald und Flur und müssen von der APM GmbH als Kommunalunternehmen als herrenlose Abfälle eingesammelt und entsorgt werden. Dies belastet im Endeffekt alle Gebührenzahler und muss weitestgehend vermieden werden.
Die Lösung: APM-Eventbehälter
In diesem Zusammenhang bitten wir die Städte und Gemeinden in unserem Landkreis, auf die rechtskonforme Abfallentsorgung einzuwirken, Veranstalter aufzuklären und unterstützend den neuen Flyer mit Informationen über die Notwendigkeit zur Verwendung der Eventbehälter auszuhändigen. Für sämtliche Fragen zur Abfallentsorgung stehen den Städten und Gemeinden bzw. den Veranstaltern unsere Abfallberater/-innen unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
• Telefon 033843-306-80
• E-Mail
Die Kollegen unterstützen gerne bei der Erstellung des entsprechenden Abfallkonzeptes und der Organisation der Abfallentsorgung. Sie nehmen die Aufträge zu den APM-Eventbehältern entgegen, sorgen für die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl derselben und für die Einsammlung dieser Behälter nach einer Veranstaltung.
Die APM GmbH dankt Ihnen für Ihre Unterstützung. Wir hoffen, mit Ihnen gemeinsam das Ziel der gesetzeskonformen Abfallentsorgung zu erreichen und dadurch der illegalen Abfall-Ablagerung entgegenwirken zu können.
Über die APM GmbH Die APM GmbH als kommunaler Entsorgungsdienstleister mit Hauptsitz in Niemegk und Wertstoffhöfen in Teltow, Werder und Niemegk ist zuständig für einen der größten deutschen Flächenlandkreise mit bis zu 2.600 Quadratkilometer. Die ihr überantwortete Abfallentsorgung für etwa 90.000 Haushalte mit ca. 223.000 Einwohnern erfüllt die APM
2024-05-23 Die APM-Eventbehälter
solide und wirtschaftlich im Auftrag des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit knapp 200 Mitarbeitern.
Pressefotos: © APM GmbH APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
Bahnhofstraße 18 | 14823 Niemegk Tel.: 033 843 – 306 10 Internet: www.apm-niemegk.de Instagram: www.instagram.com/apmniemegk

 

Bild zur Meldung: Verwendung der APM-Eventbehälter zur gesetzeskonformen Entsorgung der Abfälle bei Festen und Veranstaltungen


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

Datenschutz*:
Sicherheitsfrage*
  _____      ___     _    _      ___    
 /  ___||   / _ \\  | || | ||   / _ \\  
| // __    / //\ \\ | || | ||  / //\ \\ 
| \\_\ || |  ___  ||| \\_/ || |  ___  ||
 \____//  |_||  |_|| \____//  |_||  |_||
  `---`   `-`   `-`   `---`   `-`   `-` 
                                        
refresh

Kommentare (0)

KONTAKT

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

MAERKER & Waldbrandgefahrenstufe

Maerker - Amt Brück

 

 

 

Was bedeuten die Waldbrandgefahrenstufen?

Ratsinformationssystem
RIS-Logo 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

23. 11. 2024 - Uhr

 

30. 11. 2024

 

30. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 
 
 
UNSERE GEMEINDEN

offizielles Logo Borkwalde

Logo Gemeinde Planebruch

Wappen Borkheide

Wappen Stadt Brück

Kirche Golzow

Kirche Linthe

Besucher: 530607