Baumschutz an Straßen und in öffentlichen Grünanlagen
Beschreibung
Es sind alle Maßnahmen verboten, die geschützte Bäume zerstören, schädigen oder wesentlich in ihrem Aufbau verändern. Hierzu gehören z.B. Abgrabungen, Aufschüttungen, Versiegelung oder die Anwendung von Streusalzen oder Unkrautvernichtungsmitteln unter Gehölzen. Die fachlichen
Grundlagen für einen effektiven Baumschutz sind in Normen und Regelwerken enthalten. Ihre Anwendung wird bei der Durchführung von Baumaßnahmen im Bereich von Bäumen von der Umweltabteilung des Amtes Brück gefordert, ihre Einhaltung wird kontrolliert.
Rechtsgrundlagen
DIN 18920 – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP4)