Bauen
Baumfällgenehmigung
Rechtsgrundlagen
- Bebauungspläne
- Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen der jeweiligen Gemeinde
- Bundesnaturschutzgesetz
Fristen
Fällzeiten:
vom 1. Oktober bis zum 28. Februar
Bearbeitungszeit des Antrags:
in der Regel 2 Wochen
Gebühren
Die Bearbeitungsgebühr wird nach Zeitaufwand entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Brück berechnet. Zusätzlich sind notwendige Ersatzpflanzungen vom Antragsteller zu übernehmen.
Ansprechpartner
Herr Neue
Zimmer 203
(033844) 62-466
(033844) 62-119