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Ordnung und Soziales

Personalausweis, beantragen


Beschreibung

  • Es besteht keine Umtauschpflicht. Die Personalausweise bisheriger Art bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

  • Eine Online-Funktion (eID-Funktion) kann zugeschaltet werden. Mit dieser Funktion kann man sich im Internet oder an Automaten authentisieren und personalisierte Dienste nutzen.

     

Ein neuer Personalausweis ist in folgenden Fällen zu beantragen:

  • bei Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises

  • bei Namensänderung (wegen Heirat, Scheidung, sonstiger Namensänderung)

  • bei Verlust des Personalausweises

  • bei Diebstahl des Personalausweises

  • ab Vollendung des 16. Lebensjahres

    Grundsätzlich ist ein Personalausweis nur dann erforderlich, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis:

  • Wenn Sie von der Ausweispflicht befreit wurden (siehe Befreiung von der Ausweispflicht).

  • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall können Sie allerdings trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie das möchten. In diesem ist dann Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel eine deutsche Botschaft, für die Entgegennahme Ihres Antrages zuständig.

  • Wenn gegen Sie gerade eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.


Rechtsgrundlagen

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

 

Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis Personalausweisverordnung - PAuswV

 

Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV)
 


Notwendige Unterlagen

  • ein aktuelles biometrisches Passbild

  • das persönliche Erscheinen ist zwingend erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben

  • ein Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass), um sich ausweisen zu können

  • Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten, falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind oder von denen auf dem alten Reisepass abweichen. Dies ist zum Beispiel nach einer Namensänderung oder einer Heirat möglich.)

  • NUR bei Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren: Zustimmung beider Sorgeberechtigter oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht. (Zustimmungsurkunde bei Formulare)

  • NUR bei Einbürgerung: Nachweis über das Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit, z.B. Einbürgerungsurkunde.


Fristen

14 Tage nach Antragstellung erhalten Sie einen Brief mit den Zugangsdaten zur Online-Funktion (eID-Funktion). Nach Erhalt dieses Briefes kann der Persoanlausweis beim Einwohnermeldeamt abgholt werden.

 

Der Personalausweis kann nur persönlich oder von einer bevollmächtigten Person mit spezieller Vollmacht abgeholt werden. 


Gebühren

Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben            37,00 Euro

Personen vor der Vollendung des 24. Lebensjahres          22,80 Euro

 


Weiterführendes

Weitere Informationen finden Sie:

 

Personalausweisportal - Informationsbroschüre


Ansprechpartner

Frau Passlack
Gebäude II Zimmer: 29
Ernst-Thälmann-Str. 59
Telefon (033844) 62-334
Telefax (033844) 62-119

Herr Hadlich
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-337
Telefax (033844) 62-119

Frau Brandenburger
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-338
Telefax (033844) 62-119


Formulare


Merkblätter

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Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

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