Ordnung und Soziales
Personalausweis, beantragen
Beschreibung
Es besteht keine Umtauschpflicht. Die Personalausweise bisheriger Art bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Eine Online-Funktion (eID-Funktion) kann zugeschaltet werden. Mit dieser Funktion kann man sich im Internet oder an Automaten authentisieren und personalisierte Dienste nutzen.
Ein neuer Personalausweis ist in folgenden Fällen zu beantragen:
bei Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises
bei Namensänderung (wegen Heirat, Scheidung, sonstiger Namensänderung)
bei Verlust des Personalausweises
bei Diebstahl des Personalausweises
ab Vollendung des 16. Lebensjahres
Grundsätzlich ist ein Personalausweis nur dann erforderlich, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis:
Wenn Sie von der Ausweispflicht befreit wurden (siehe Befreiung von der Ausweispflicht).
Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall können Sie allerdings trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie das möchten. In diesem ist dann Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel eine deutsche Botschaft, für die Entgegennahme Ihres Antrages zuständig.
Wenn gegen Sie gerade eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
ein aktuelles biometrisches Passbild
das persönliche Erscheinen ist zwingend erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben
ein Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass), um sich ausweisen zu können
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten, falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind oder von denen auf dem alten Reisepass abweichen. Dies ist zum Beispiel nach einer Namensänderung oder einer Heirat möglich.)
NUR bei Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren: Zustimmung beider Sorgeberechtigter oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht. (Zustimmungsurkunde bei Formulare)
NUR bei Einbürgerung: Nachweis über das Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit, z.B. Einbürgerungsurkunde.
Fristen
14 Tage nach Antragstellung erhalten Sie einen Brief mit den Zugangsdaten zur Online-Funktion (eID-Funktion). Nach Erhalt dieses Briefes kann der Persoanlausweis beim Einwohnermeldeamt abgholt werden.
Der Personalausweis kann nur persönlich oder von einer bevollmächtigten Person mit spezieller Vollmacht abgeholt werden.
Gebühren
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 37,00 Euro
Personen vor der Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 Euro
Weiterführendes
Weitere Informationen finden Sie:
Personalausweisportal - Informationsbroschüre
Ansprechpartner
Frau Passlack
Gebäude II Zimmer: 29
Ernst-Thälmann-Str. 59
(033844) 62-334
(033844) 62-119
Herr Hadlich
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Straße 59
(033844) 62-337
(033844) 62-119
Frau Brandenburger
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Straße 59
(033844) 62-338
(033844) 62-119