Ordnung und Soziales
Meldebescheinigung
Kurzinformationen
Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich im Amt Brück registriert sein.
Eine Meldebescheinigung müssen Sie
- persönlich vor Ort oder
- schriftlich (per Post / Fax / E-Mail) beantragen oder
- von einem Dritten mittels Vollmacht und Personaldokument beantragen lassen.
Beschreibung
Auf Antrag erteilt die Meldebehörde dem Betroffenen eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung. Die Meldebescheinigung kann folgende Daten enthalten:
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad,
- Tag der Geburt,
- Staatsangehörigkeiten,
- Anschrift,
- Tag des Einzugs,
- Familienstand.
Die Meldebescheinigung wird Ihnen von der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) z. B. zum Zwecke der Eheschließung / der Begründung der Lebenspartnerschaft ausgestellt. Die am Tage der Anmeldung erhaltene Anmeldebestätigung genügt nicht!
Hinweis:
Bei Meldebescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung ist zu beachten, dass diese nicht älter als 14 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung sein darf.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthalt
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Fristen
Die Meldebescheinigung wird Ihnen bei Antragstellung vor Ort, umgehend ausgehändigt.
Gebühren
Eine einfache Meldebescheinigung kostet 5,00 Euro.
Ansprechpartner
Frau Passlack
Gebäude II Zimmer: 29
Ernst-Thälmann-Str. 59
(033844) 62-334
(033844) 62-119
Frau Brandenburger
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Straße 59
(033844) 62-338
(033844) 62-119