Ordnung und Soziales
Verbrennen pflanzlicher Abfälle, beantragen
Kurzinformationen
Im Land Brandenburg ist das private Verbrennen von Garten- und Haushaltsabfällen verboten. Dies gilt auch für traditionelle Brennstoffe, wenn die Verbrennung zu Störungen führen kann.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Hinweise zu Holzfeuer im Freien
Ansprechpartner
Herr Hadlich
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Straße 59
(033844) 62-337
(033844) 62-119