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Ordnung und Soziales

Veranstaltung, plakatieren werben


Kurzinformationen

Plakatieren im öffentlichen Verkehrsraum stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar und ist genehmigungspflichtig.

Wenn Sie innerhalb des Amtes Brück im öffentlichen Verkehrsraum Werbung für eine Veranstaltung machen möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Für die Plakatierungsgenehmigung stellen Sie bitte beim Amt Brück, Fachbereich Bauen und Ordnung einen formlosen schriftlichen Antrag, unter Angabe folgender Daten:
- Anschrift des Antragsstellers
- Grund des Antrages (Veranstaltung die beworben werden soll)
- Zeitraum der Sondernutzung (Datum von/bis)
- Rufnummer für evtl. Rückfragen

- Anzahl der Plakate

   (Ein Plakat (von lat. placere-gefallen) ist ein großer  

   bedruckter Papierbogen, der an einer Wand  oder anderen 

   geeigneten Flächen angebracht wird)                                      

- Größe der Plakate                                                                       .

Für die Erlaubnis wird eine Gebühr erhoben.

 

 

Nach Ablauf der o. g. Frist sind alle Werbeschilder zu entfernen und die in Anspruch genommenen Plätze in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Für nicht termingerecht abgenommene Plakate wird Ihnen die Entfernung und Entsorgung durch das Amt Brück (entsprechend unseres Aufwandes) in Rechnung gestellt.


Rechtsgrundlagen

Brandenburgisches Straßengesetz

 

 


Fristen

Die Anträge sind zwei Wochen vor dem Beginn des beantragten Zeitraums schriftlich zu stellen.


Gebühren

pro Plakat 2,00 €


Weiterführendes

Sie erhalten mit der Genehmigung Aufkleber für die beantragten Plakate. Jedes aufzuhängende Plakat ist in der unteren rechten Ecke mit einem Aufkleber zu kennzeichnen. Plakate ohne entsprechenden Aufkleber, werden umgehend durch uns entfernt. 


Ansprechpartner

Frau Lahn
Zimmer: 118
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-331
Telefax (033844) 62-119

KONTAKT

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

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