Ordnung und Soziales
Gaststättengewerbe, vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen
Rechtsgrundlagen
Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG)
Fristen
Mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
Gebühren
je Anzeige 32,00 €
Ansprechpartner
Frau Lahn
Zimmer: 118
Ernst-Thälmann-Straße 59
(033844) 62-331
(033844) 62-119
Formulare
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