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Ordnung und Soziales

Gewerbe, abmelden


Kurzinformationen

Anzeige der Beendigung (=Abmelden) eines stehenden Gewerbes.


Beschreibung

Die endgültige Aufgabe eines stehenden Gewerbetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle ist der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).

Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist über eine Gewerbeummeldung (GewA2) zu erstatten.

 

Sollten Fragen sein rufen Sie mich an, oder kommen zu den Sprechzeiten persönlich vorbei!

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

  • Personalausweis oder Reisepass

     

bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigte

     

bei Online- Meldung

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebens Formular zuschicken

 


Gebühren

Für die Abmeldung wird eine Gebühr von 10,00 € fällig.


Weiterführendes

Die vollständige Beendigung der gewerblichen Tätigkeit in unserem Amtsbereich (Gewerbeabmeldung) können Sie auch Online über den unten genannten Link (Gewerbemeldung Online) anzeigen. 

Zur abschließenden Bearbeitung benötigen wir jedoch noch den im Orginal unterschrieben Ausdruck des Gewerbeabmeldeformulars. Bitte senden Sie uns diesen anschließend zu. 

 


Ansprechpartner

Frau Lahn
Zimmer: 118
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-331
Telefax (033844) 62-119


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
KONTAKT

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

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