Ordnung und Soziales
Gewerbe, abmelden
Kurzinformationen
Anzeige der Beendigung (=Abmelden) eines stehenden Gewerbes.
Beschreibung
Die endgültige Aufgabe eines stehenden Gewerbetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle ist der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).
Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist über eine Gewerbeummeldung (GewA2) zu erstatten.
Sollten Fragen sein rufen Sie mich an, oder kommen zu den Sprechzeiten persönlich vorbei!
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Erstattung der Anzeige:
Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung:
Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigte
bei Online- Meldung
vollständig ausgefülltes und unterschriebens Formular zuschicken
Gebühren
Für die Abmeldung wird eine Gebühr von 10,00 € fällig.
Weiterführendes
Die vollständige Beendigung der gewerblichen Tätigkeit in unserem Amtsbereich (Gewerbeabmeldung) können Sie auch Online über den unten genannten Link (Gewerbemeldung Online) anzeigen.
Zur abschließenden Bearbeitung benötigen wir jedoch noch den im Orginal unterschrieben Ausdruck des Gewerbeabmeldeformulars. Bitte senden Sie uns diesen anschließend zu.
Ansprechpartner
Frau Lahn
Zimmer: 118
Ernst-Thälmann-Straße 59
(033844) 62-331
(033844) 62-119