Finanzen
Mahnung
Kurzinformationen
Wenn Sie Ihre Zahlung nicht pünktlich entrichten, erhalten Sie vom Amt Brück eine Mahnung. Es wird zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen unterschieden.
Beschreibung
Die Mahnung hat den Zweck, den Zahlungspflichtigen vor der Einleitung von Beitreibungsmaßnahmen nochmals an seine fälligen Geldleistungen zu erinnern und Gelegenheit zu geben, die Forderung freiwillig (innerhalb einer Woche) zu begleichen. Durch die Mahnung entstehen weitere Kosten, wie z.B. Mahngebühren, Säumniszuschläge und Verzugszinsen.
Bei nicht Begleichung der Forderungen werden diese zur Vollstreckung übergeben.
Rechtsgrundlagen
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Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg)
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Kostenordnung zum Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg (Bbg KostO)
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gebühren
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Mahngebühren bei öffentlich- rechtlichen Forderungen werden gemäß § 4 der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg erhoben. Die Mahngebühr beträgt mindestens 5,00 €.
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Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetz und werden gemäß § 240 Abs. 1 Abgabenordnung festgesetzt. Damit ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von eins von Hundert der abgerundeten rückständigen Forderung zu entrichten, wenn eine Forderung nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet wurde.
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Verzugszinsen werden gemäß § 288 Bürgerliches Gesetzbuches bei privatrechtlichen Forderungen erhoben.
Ansprechpartner
Frau Pötner
Zimmer: 110
Ernst-Thälmann-Straße 59
(033844) 62-224
(033844) 62-119
Frau Wendt
Zimmer: 110
Ernst-Thälmann-Straße 59
(033844) 62-225
(033844) 62-119