Finanzen
Gewerbesteuer
Kurzinformationen
Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer in der Gemeinde, in der eine Betriebsstätte zur Ausübung des Gewerbes unterhalten wird.
Befinden sich Betriebsstätten desselben Gewerbebetriebes in mehreren Gemeinden, so wird die Gewerbesteuer in jeder Gemeinde nach dem Teil des Steuermessbetrages erhoben, der auf sie entfällt.
Berechnungsgrundlage der Gewerbesteuer bildet der Steuermessbetrag des Finanzamtes.
Die Steuer wird auf Grund des Steuermessbetrages mit einem Prozentsatz festgesetzt, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.
Dieser Prozentsatz ist der Hebesatzsatzung der entsprechenden Gemeinde zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen
- Hebesatzsatzung Golzow
- Hebesatzsatzung Borkheide
- Hebesatzsatzung Borkwalde
- Hebesatzsatzung der Stadt Brück
- Hebesatzsatzung Linthe
Ansprechpartner
Herr Meier
Zimmer: 105
Ernst-Thälmann-Straße 59
(033844) 62-470
(033844) 62-119