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Finanzen

Gewerbesteuer


Kurzinformationen

Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer in der Gemeinde, in der eine Betriebsstätte zur Ausübung des Gewerbes unterhalten wird.

Befinden sich Betriebsstätten desselben Gewerbebetriebes in mehreren Gemeinden, so wird die Gewerbesteuer in jeder Gemeinde nach dem Teil des Steuermessbetrages erhoben, der auf sie entfällt.

Berechnungsgrundlage der Gewerbesteuer bildet der Steuermessbetrag des Finanzamtes.

Die Steuer wird auf Grund des Steuermessbetrages mit einem Prozentsatz festgesetzt, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.

Dieser Prozentsatz ist der Hebesatzsatzung der entsprechenden Gemeinde zu entnehmen.


Rechtsgrundlagen

Gewerbesteuergesetz (GewStG)


Ansprechpartner

Herr Meier
Zimmer: 105
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-470
Telefax (033844) 62-119