Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Finanzen

Ratenzahlung


Kurzinformationen

 

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Forderung zum Fälligkeitstag vollständig zu begleichen, können Sie einen Ratenzahlungs- bzw. Stundungsantrag bei dem Fachbereich stellen, der Ihnen die ursprüngliche Zahlungsaufforderung zugesandt hat.


Beschreibung

Der jeweilige Fachbereich darf die Forderung ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für die Zahlungspflichtigen bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.

 

Zuständigkeit:

  • die/der jeweilige Sachbearbeiter/in, die/der Ihnen die Zahlungsaufforderung zugesandt hat
  • wird die Forderung bereits durch die Vollstreckungsabteilung der Amtskasse bearbeitet, sind Ratenzahlungs-/Stundungsanträge unmittelbar an die/den Vollstreckungssachbearbeiter/in zu richten

 

Die Gewährung einer Stundung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.

 

Da Ratenzahlungen/ Stundungen in der Regel zinspflichtig sind, teilt Ihnen der entsprechende Fachbereich die Höhe der anfallenden Zinsen mit.
Falls Ihrem Antrag auf Ratenzahlung entsprochen wurde, sind diese Teilbeträge inklusive Zinsen zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.

 

Bitte geben Sie bei allen Rückfragen Ihr vollständiges Kassenzeichen an.

 

Sofern Sie der Amtskasse eine Lastschrifteinzugsermächtigung gegeben haben, werden die fälligen Beträge zu den jeweiligen Terminen von Ihrem Girokonto eingezogen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

  • schriftlicher Antrag (siehe Formulare)
  • Unterlagen über alle Vermögensverhältnisse, Einkünfte und Ausgaben

Gebühren

 

Die Zinsen betragen für jeden Monat 0,5 Prozent. Sie sind von dem Tag an, an dem der Zinslauf beginnt, nur für volle Monate zu zahlen; angefangene Monate bleiben außer Ansatz.

Für die Berechnung der Zinsen wird der zu verzinsende Betrag jeder Steuerart auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet.


Ansprechpartner

Frau Pötner
Zimmer: 110
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-224
Telefax (033844) 62-119


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
KONTAKT

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

MAERKER & Waldbrandgefahrenstufe

Maerker - Amt Brück

 

 

 

Was bedeuten die Waldbrandgefahrenstufen?

Ratsinformationssystem
RIS-Logo 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

30. 11. 2024

 

30. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

30. 11. 2024 - Uhr

 
 
 
UNSERE GEMEINDEN

offizielles Logo Borkwalde

Logo Gemeinde Planebruch

Wappen Borkheide

Wappen Stadt Brück

Kirche Golzow

Kirche Linthe

Besucher: 530634