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Finanzen

Grundsteuer


Kurzinformationen

Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer "A" (agrarisch) wird auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer "B" (baulich) für bebaute oder unbebaute Grundstücke und Gebäude bzw. Wohnungen erhoben.

 

Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert. Für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser für die vom Finanzamt noch kein Einheitswert ermittelt wurde, erfolgt die Erhebung der Grundsteuer auf der Ersatzbemessungsgrundlage.

 

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Derjenige, der am 01.01. des Kalendejahres Eigentümer des Grundstückes ist, schuldet die volle Jahressteuer (§§ 9, 10 Grundsteuergesetz).


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau R. Schulze
Zimmer: 105
Ernst-Thälmann-Str. 59
Telefon (033844) 62-222
Telefax (033844) 62-119

Herr Meier
Zimmer: 105
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-470
Telefax (033844) 62-119


Formulare

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KONTAKT

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

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