Bauen
Baugenehmigung
Kurzinformationen
Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedarf nach § 59 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) grundsätzlich einer Baugenehmigung, es sei denn es handelt sich um ein genehmigungsfreies Vorhaben im Sinne des § 61 BbgBO.
Die §§ 62, 63 und 75 BbgBO regeln die vereinfachten Baugenehmigungs-, die Bauanzeige- und die Vorbescheidsverfahren, die u.U. zum Tragen kommen können.
Zuständig für Anträge auf Baugenehmigung ist die Untere Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis Potsdam-Mittelmark.
Besucheradresse:
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Untere Bauaufsichtsbehörde
Potsdamer Straße 18a
14513 Teltow
Telefon: 03328 318-340 oder -368
E-Mail:
Weitere Informationen und Hinweise zum Verlauf von Baugenehmigungsverfahren finden sie auf der Internetseite des Landkreises.
Eine Erstinformation über die erforderliche Bauantragstellung erteilt Ihnen gern der Fachbereich Bauen des Amtes Brück.
Rechtsgrundlagen
(Satzungen der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
Bauantrag
Bauvorlagen
Ansprechpartner
Frau Moritz
Zimmer: 205
Ernst-Thälmann-Straße 59
(033844) 62-461
(033844) 62-119
Frau Seyfert
Zimmer: 205
Ernst-Thälmann-Straße 59
(033844) 62-461
(033844) 62-119