Ordnung und Soziales
Hundehaltung
Weitergeleitet vom Synonym HundeanmeldungKurzinformationen
Das Ordnungsamt überwacht die Hundehaltung nach den Regeln der Hundehalterverordnung und führt die dazugehörigen Register, stellt ggf. die Gefährlichkeit von Hunden fest, erteilt Auflagen zur Hundehaltung und verfolgt Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften.
Rechtsgrundlagen
(Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
Anzeige der Hundehaltung nach § 2 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg
Bitte beachten Sie, dass Ihr Hund neben der Anmeldung bei der Ordnungsbehörde auch steuerlich anzumelden ist
Hier geht's zur Hundesteueranmeldung
Gebühren
Die genühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI).
ab Tarifstelle 8.4.
Ansprechpartner
Herr Hadlich
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Straße 59
(033844) 62-337
(033844) 62-119