Fundangelegenheiten
Kurzinformationen
Im Fundbüro werden Fundsachen entgegengenommen, bei Nachweis der Berechtigung wieder ausgegeben und ggf. auch versteigert.
Beschreibung
Sie haben etwas verloren? Oder haben Sie etwas gefunden?
Das Fundbüro des Amtes Brück im Gebäude des Bürgerservices bietet Ihnen in beiden Fällen bestmögliche Hilfestellung. Bitte kontaktieren Sie uns.
Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Gebührenordnung des Ministers des Innern und für Kommunales (GebOMIK)
Notwendige Unterlagen
Eigentumsnachweise
Fristen
Aufbewahrungsfristen von Fundsachen richten sich nach den Angaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Gebühren
Die Verwahrgebühren richten sich nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen.