Unbedenklichkeitsbescheinigung, beantragen
Kurzinformationen
Eine Bescheinigung in Steuersachen (früher Unbedenklichkeitsbescheinigung) ist eine wertungsfreie Erklärung der Behörde über das Abgabe- und Zahlungsverhalten des Steuerpflichtigen.
Beschreibung
Die Bescheinigung in Steuersachen wird auf Antrag von der Amtskasse ausgestellt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern. Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten wie vorhandene Steuerrückstände und das Zahlungsverhalten.
Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, dem der Steuerpflichtige diese vorlegt.
Die Bescheinigung wird ausschließlich nach Zahlungseingang der Gebühren (bei Abholung in bar oder EC-Zahlung, bei Postversand gegen Vorkasse/Überweisung auf eines der Konten des Amtes Brück unter Angabe des Verwendungszwecks 07.11120 431100 / Bescheinigung in Steuersachen / Name des Antragstellers) dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) übersandt.
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung in Steuersachen
- bei Postversand ist eine Kopie des Personalausweises beizufügen
- bei Abholung von einer anderen Person ist eine Vollmacht beizufügen
Gebühren
5,00 Euro