Archivansicht der Auslegung - "Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Verbrauchermarkt am Buchenweg“ der Stadt Brück"
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brück hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 12.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Verbrauchermarkt am Buchenweg“ gebilligt und die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) freigegeben (Br-30-38/24). Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt (gem. § 2 Absatz 2).
Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, durch Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes (hier Lebensmittelvollsortimenter mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 2.100 m²) und den dazugehörigen Stellplätzen zu ermöglichen und damit die Nahversorgung der Stadt Brück zu verbessern. Ein weiteres Ziel ist die geordnete Erschließung des Plangebietes durch die städtebauliche Neuordnung einer Freifläche. Der Bebauungsplan hat den Zweck für seinen Geltungsbereich die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen, um auf dieser Grundlage insbesondere - die Überbauung des Grundstückes - die Durchführung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - die Art und das Maß der baulichen Nutzung - die max. mögliche Verkaufsfläche und die zulässigen Sortimente zu regeln.
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung (Stand: Entwurf, 02.09.2024) und dem Umweltbericht (Stand: August 2024) sowie der Geotechnische Bericht (Stand: März 2023), das Verträglichkeitsgutachten zu den Auswirkungen eines Ansiedlungsvorhabens (Stand: August 2023), die Verkehrstechnische Untersuchung (Stand: Januar 2024), der Bericht zur Geräuschimmissionsprognose (Stand: August 2024), der Artenschutzfachbeitrag (Stand: August 2024) und das Entwässerungskonzept (Stand: August 2024) sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom 14.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 auf den folgenden Internetseiten abrufbar:
Amt Brück: https://www.amt-brueck.de/seite/431092/laufende-verfahren-in-der-stadtbr%C3%BCck.html
Zentrales Landesportal: https://www.uvp-verbund.de/bb
Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf des Bebauungsplans zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von:
Montag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr
in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Zimmer: 206
Ernst-Thälmann-Straße 59
Brück
(033844) 62-462
(033844) 62-119
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