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Archivansicht der Auslegung - "Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufhebung des Bebauungsplans „Pflegeheim“ der Stadt Brück"

Die Auslegung war vom 09.10.2024 um 15:19 Uhr bis zum 15.11.2024 um 23:59 Uhr aktiv.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brück hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 12.09.2024 den Entwurf der Aufhebungssatzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Pflegeheim“ gebilligt und die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) freigegeben (Br-30-36/24). Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt (gem. § 2 Absatz 2).

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan verfolgte das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Pflegeheims im Brücker Ortszentrum zu schaffen. Die Umsetzung des geplanten Vorhabens und damit die Errichtung eines Pflegeheims kamen nicht zur Realisierung. Die Stadt Brück beabsichtigt nun die Aufhebung des funktionslosen Bebauungsplans zur Realisierung neuer städtebaulicher Planungen. Im neuen Brücker Zentrum sollen sich ein großflächiger Einzelhandel und ein altersgerechtes Wohnen ansiedeln. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen der geplanten Vorhaben ist die Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Pflegeheim“ notwendig.

Der Entwurf der Aufhebungssatzung, bestehend aus der Planzeichnung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Pflegeheim“ (in der Fassung: Satzung, 14.07.2016), der Begründung (Stand: Entwurf, 28.08.2024) und dem Umweltbericht (Stand: 28.08.2024) ist nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom 14.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 auf den folgenden Internetseiten abrufbar: 

Amt Brück: https://www.amt-brueck.de/seite/431092/laufende-verfahren-in-der-stadtbr%C3%BCck.html

 Zentrales Landesportal: https://www.uvp-verbund.de/bb

 Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf der Aufhebungssatzung zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von: 

Montag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr 

Dienstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr 

Mittwoch 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr 

Donnerstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr 

Freitag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr 

in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus.


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

PDF-Download Formular zur Stellungnahme (40 kB)
PDF-Download Bekanntmachung (336 kB)
PDF-Download Planzeichnung (706 kB)
PDF-Download Begründung (681 kB)
PDF-Download Umweltbericht (1671 kB)
PDF-Download Umweltbezogene Stellungnahmen (2437 kB)
PDF-Download Datenschutzerklärung (462 kB)

Ansprechpartner

Frau Schwan
Zimmer: 206
Ernst-Thälmann-Straße 59
Brück
Telefon (033844) 62-462
Telefax (033844) 62-119
E-Mail:
KONTAKT

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

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