Archivansicht der Auslegung - "Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufhebung des Bebauungsplans „Pflegeheim“ der Stadt Brück"
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brück hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 12.09.2024 den Entwurf der Aufhebungssatzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Pflegeheim“ gebilligt und die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) freigegeben (Br-30-36/24). Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt (gem. § 2 Absatz 2).
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan verfolgte das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Pflegeheims im Brücker Ortszentrum zu schaffen. Die Umsetzung des geplanten Vorhabens und damit die Errichtung eines Pflegeheims kamen nicht zur Realisierung. Die Stadt Brück beabsichtigt nun die Aufhebung des funktionslosen Bebauungsplans zur Realisierung neuer städtebaulicher Planungen. Im neuen Brücker Zentrum sollen sich ein großflächiger Einzelhandel und ein altersgerechtes Wohnen ansiedeln. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen der geplanten Vorhaben ist die Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Pflegeheim“ notwendig.
Der Entwurf der Aufhebungssatzung, bestehend aus der Planzeichnung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Pflegeheim“ (in der Fassung: Satzung, 14.07.2016), der Begründung (Stand: Entwurf, 28.08.2024) und dem Umweltbericht (Stand: 28.08.2024) ist nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom 14.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 auf den folgenden Internetseiten abrufbar:
Amt Brück: https://www.amt-brueck.de/seite/431092/laufende-verfahren-in-der-stadtbr%C3%BCck.html
Zentrales Landesportal: https://www.uvp-verbund.de/bb
Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf der Aufhebungssatzung zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von:
Montag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr
in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Zimmer: 206
Ernst-Thälmann-Straße 59
Brück
(033844) 62-462
(033844) 62-119
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