Archivansicht der Auslegung - "Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan "Wohnbebauung Erikaweg 36 und 38" der Gemeinde Borkheide"
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und benachbarter Gemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkheide hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.1.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Erikaweg 36 und 38“ gebilligt und diesen gemäß § 3 Absatz 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit freigegeben (Bh-30-232/22). Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Absatz 1 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Absatz 2 BauGB) durchgeführt.
Das Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden im Anschluss an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 BauGB. Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan entsprechend § 8 Absatz 2 BauGB, welcher die Flächen als Wohnbauflächen mit hohem Baumbestand ausweist.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit seiner Planzeichnung, der Begründung inklusive dem Umweltbericht sowie dem faunistischen Gutachten sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung für jedermann vom 17.6.2024 bis einschließlich 19.7.2024 auf den folgenden Internetseiten abrufbar:
https://www.uvp-verbund.de/bb (zentrales Landesportal)
https://bb.bauleitplanung-online.de/plan/faf2bad2-8249-47c6-b610-79009b73d5e0 (Planungsportal Brandenburg)
Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Erikaweg 36 und 38“ zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von
Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Zimmer: 206
Ernst-Thälmann-Straße 59
Brück
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