Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Archivansicht der Auslegung - "Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan "Wohnbebauung Erikaweg 36 und 38" der Gemeinde Borkheide"

Die Auslegung war vom 21.06.2024 um 09:13 Uhr bis zum 30.08.2024 um 23:59 Uhr aktiv.

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und benachbarter Gemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkheide hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.1.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Erikaweg 36 und 38“  gebilligt und diesen gemäß § 3 Absatz 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit freigegeben (Bh-30-232/22). Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Absatz 1 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Absatz 2 BauGB) durchgeführt.

Das Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden im Anschluss an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 BauGB. Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan entsprechend § 8 Absatz 2 BauGB, welcher die Flächen als Wohnbauflächen mit hohem Baumbestand ausweist.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit seiner Planzeichnung, der Begründung inklusive dem Umweltbericht sowie dem faunistischen Gutachten sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung für jedermann vom 17.6.2024 bis einschließlich 19.7.2024 auf den folgenden Internetseiten abrufbar:
https://www.uvp-verbund.de/bb (zentrales Landesportal)
https://bb.bauleitplanung-online.de/plan/faf2bad2-8249-47c6-b610-79009b73d5e0 (Planungsportal Brandenburg)

Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Erikaweg 36 und 38“ zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von
Montag     9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag     9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch     9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag     9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag     9.00 Uhr – 12.00 Uhr 
in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus.
 


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

PDF-Download Bekanntmachung zur Veröffentlichung (1030 kB)
PDF-Download Datenschutzinformation (308 kB)
PDF-Download Vorentwurf Planzeichnung (Stand: April 2024) (819 kB)
PDF-Download Vorentwurf Begründung inklusive Umweltbericht (Stand: April 2024) (1795 kB)
PDF-Download faunistisches Gutachten (Stand: Januar 2022) (3415 kB)
PDF-Download Formular Stellungnahme (40 kB)

Ansprechpartner

Herr Mattern
Zimmer: 206
Ernst-Thälmann-Straße 59
Brück
Telefon (033844) 62-465
Telefax (033844) 62-119
E-Mail:
KONTAKT

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

MAERKER & Waldbrandgefahrenstufe

Maerker - Amt Brück

 

 

 

Was bedeuten die Waldbrandgefahrenstufen?

Ratsinformationssystem
RIS-Logo 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

23. 11. 2024 - Uhr

 

30. 11. 2024

 

30. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 
 
 
UNSERE GEMEINDEN

offizielles Logo Borkwalde

Logo Gemeinde Planebruch

Wappen Borkheide

Wappen Stadt Brück

Kirche Golzow

Kirche Linthe

Besucher: 530633